Fall (Tau)

Holen eines Falls auf der USS Constitution

Als Fall (sächlich, Plural: die Fallen) bezeichnet man auf Segelschiffen ein Stück Tauwerk, das zum Hinaufziehen (Setzen) von Segeln benutzt wird. Fallen gehören zum Laufenden Gut eines Segelschiffes.[1]

  1. Ulrich Scharnow: Lexikon Seefahrt. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1988, ISBN 3-344-00190-6, S. 147.

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